Vorteile der eingetragenen Genossenschaft eG

  • Die eG ist allein der Förderung der Interessen ihrer Mitglieder verpflichtet.
  • Mitglieder einer eG können sowohl natürliche als auch juristische Personen werden.
  • Die eG ist eine sehr demokratische Gesellschaftsform. Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Höhe der gezeichneten Anteile. Einzelne können die eG nicht dominieren.
  • Die eG ist sehr flexibel: Ein- und Austritte von Mitgliedern sind ohne notarielle Mitwirkung möglich.
  • Die Mitglieder der eG haften nur mit den gezeichneten Anteilen. Die Regional Versorgt eG hat in der Satzung eine Nachschusspflicht ausgeschlossen.
  • Die Mitglieder haben beim Ausscheiden einen Anspruch auf Auszahlung des aktuellen Guthabens. Eine Übernahme der Anteile durch Dritte ist nicht erforderlich.
  • Die eG ist einem genossenschaftlichen Prüfverband angeschlossen, der die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung der eG regelmäßig überprüft.
  • Die eG ist durch die interne Kontrolle der Mitglieder und die Prüfung durch den Genossenschaftsverband die insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland.